Nicht mehr getragene Ketten, Ringe, einzelne Schmuckteile und Bruchgold persönlich auf Legierung, Materialwert und mögliche Besonderheiten prüfen lassen.
In vielen Haushalten liegen Schmuckstücke, die seit Jahren nicht mehr getragen werden: geerbte Ketten, frühere Eheringe, einzelne Ohrringe oder beschädigte Schmuckteile.
Ihr tatsächlicher Wert lässt sich nicht allein anhand des Aussehens oder des ursprünglichen Kaufpreises bestimmen. Wichtig sind Material, Gewicht, Legierung und bei besonderen Stücken weitere wertrelevante Merkmale.
Bei Schmuck ohne zusätzlichen Marken-, Handels- oder Sammlerwert bilden vor allem drei Faktoren die Berechnungsgrundlage.
Das für die Edelmetallbewertung relevante Gewicht des jeweiligen Schmuckstücks wird ermittelt.
Die Legierung zeigt, welcher Anteil des Gegenstands tatsächlich aus Gold besteht.
Der ermittelte Feingoldanteil wird anhand der jeweils relevanten Bewertungsgrundlage eingeordnet.
Die eingeprägte Zahl gibt den Goldanteil in Tausendteilen an. Sie ist ein wichtiger Hinweis, sollte bei der persönlichen Bewertung jedoch überprüft werden.
| Legierung | Goldanteil | Rechnerischer Feingoldanteil bei 10 g |
|---|---|---|
| 333er Gold | 33,3 Prozent | 3,33 Gramm |
| 585er Gold | 58,5 Prozent | 5,85 Gramm |
| 750er Gold | 75 Prozent | 7,50 Gramm |
Bei einer reinen Materialbewertung verändert eine gerissene Kette oder ein verbogener Ring den enthaltenen Goldanteil nicht automatisch.
Auch Verschlüsse, einzelne Ohrringe und kleinere Bruchstücke können deshalb zur Prüfung mitgebracht werden.
Bei gewöhnlichem Alt- oder Bruchgold steht häufig der Materialwert im Mittelpunkt. Besonderer Schmuck kann jedoch einen eigenständigen Handels- oder Sammlerwert besitzen.
Herstellerpunzen, Signaturen, Originalverpackungen, Rechnungen oder Zertifikate sollten deshalb nicht übersehen werden.
Das Gesamtgewicht eines Rings oder Anhängers kann auch Edelsteine und weitere Materialien enthalten. Dieses Gesamtgewicht entspricht deshalb nicht automatisch dem verwertbaren Goldgewicht.
Bei geeigneten Steinen kann ein eigener Wert bestehen. Ob dies der Fall ist, muss gesondert geprüft werden.
Vom Mitbringen bis zur möglichen Auszahlung bleibt der Ablauf nachvollziehbar.
Bringen Sie Ketten, Ringe und weitere Schmuckteile während der Öffnungszeiten mit.
Legierung, Gewicht und mögliche zusätzliche Wertmerkmale werden betrachtet.
Sie erhalten ein persönliches Angebot und entscheiden anschließend über den Verkauf.
Nein. Sie können alle vorhandenen Schmuckstücke gemeinsam zur Prüfung mitbringen. Für Transparenz sollte jedes Material beziehungsweise jede Legierung passend eingeordnet werden.
Das Zusammenbringen mehrerer Teile erhöht nicht automatisch den Preis je Gramm. Es zeigt jedoch den möglichen Gesamtwert aller vorgelegten Gegenstände.
Eine vorschnelle Einschätzung nach Größe oder Aussehen kann zu falschen Erwartungen führen.
Ja. Eine gerissene Kette kann aufgrund ihres Materialwerts grundsätzlich weiterhin angekauft werden.
Ja. Auch beschädigte Ringe können zur persönlichen Prüfung mitgebracht werden.
Auch ein einzelner Ohrring kann einen Materialwert besitzen. Entscheidend sind Material, Feingehalt und relevantes Gewicht.
Bei einer reinen Materialbewertung ist eine Gravur normalerweise nachrangig. Bei historischem oder besonderem Schmuck kann die Einordnung anders ausfallen.
Nach der persönlichen Prüfung erhalten Sie ein Angebot auf Grundlage der festgestellten Eigenschaften und der jeweiligen Bewertungsgrundlage.
Nein. Sie können nach der Bewertung für jedes Stück selbst entscheiden, ob Sie es verkaufen oder behalten möchten.
Wenn Sie einem persönlichen Angebot zustimmen, kann die vereinbarte Auszahlung direkt vor Ort erfolgen.
Bringen Sie nicht mehr getragenen oder beschädigten Goldschmuck während der Öffnungszeiten ins Goldhaus Duisburg-Walsum.