Eine sachliche Entscheidungshilfe zu Goldkurs, persönlichem Bedarf, Erinnerungswert und der Möglichkeit eines Teilverkaufs.
Gold, Schmuck oder Münzen liegen häufig jahrelang ungenutzt in einer Schublade. Steigt der wahrgenommene Marktpreis, stellt sich schnell die Frage, ob jetzt verkauft oder auf eine weitere Entwicklung gewartet werden sollte.
Einen für alle Menschen perfekten Verkaufszeitpunkt gibt es nicht. Neben dem Goldkurs zählen Ihre persönlichen Ziele, die Art der Gegenstände und die Frage, ob Sie sich dauerhaft davon trennen möchten.
Gold wird international gehandelt. Der Kurs kann sich durch eine Vielzahl wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen verändern.
Niemand kann zuverlässig garantieren, ob der Preis kurzfristig steigen, fallen oder seitwärts verlaufen wird.
Der veröffentlichte Goldkurs bezieht sich auf eine bestimmte Menge und Reinheit. Schmuck, Zahngold und andere Gegenstände müssen dagegen zunächst hinsichtlich Gewicht, Feingehalt und weiterer Bestandteile geprüft werden.
Das für die Edelmetallbewertung relevante Gewicht wird ermittelt.
Die Prüfung zeigt, welcher Anteil des Gegenstands tatsächlich aus Gold besteht.
Der festgestellte Edelmetallanteil wird anhand der jeweiligen Bewertungsgrundlagen eingeordnet.
Das ist möglich, aber nicht sicher. Ebenso sind fallende oder längere gleichbleibende Kurse möglich.
Wer bereits verkauft hat, nimmt an einer späteren positiven Kursentwicklung nicht mehr teil.
Längeres Warten führt dann möglicherweise zu keiner wesentlichen Veränderung des Materialwerts.
Ein späteres Angebot kann bei ansonsten gleichen Voraussetzungen niedriger ausfallen.
Wer mehrere voneinander unabhängige Gegenstände besitzt, kann überlegen, nur einen Teil davon zu verkaufen. So bleibt ein Teil des Goldbestands erhalten.
Ein Teilverkauf ist jedoch keine automatische Empfehlung. Er muss zu Ihrer persönlichen Situation und zu den vorhandenen Gegenständen passen.
Auch kleine, beschädigte oder nicht mehr getragene Teile können Edelmetalle enthalten. Ob ein Ankauf möglich ist, zeigt erst die persönliche Prüfung.
Ein konkreter finanzieller Zweck kann für einen Verkauf sprechen. Verkaufen Sie dennoch nicht unter unnötigem Zeitdruck.
Ungenutzte Gegenstände können verkauft werden. Das allein verpflichtet jedoch nicht zu einer sofortigen Entscheidung.
Der persönliche Wert eines Erbstücks oder Eherings kann wesentlich höher sein als sein berechneter Materialwert.
Marken-, Designer-, Antik- und Sammlerstücke sollten nicht vorschnell ausschließlich als Schmelzgold bewertet werden.
Eine persönliche Bewertung kann Ihnen eine konkrete Entscheidungsgrundlage geben, ohne Sie zum Verkauf zu verpflichten.
Trennen Sie Erinnerungsstücke, besondere Markenartikel und reines Alt- oder Bruchgold.
Lassen Sie Gewicht, Legierung und weitere wertrelevante Merkmale prüfen.
Verkaufen Sie nur die Stücke, von denen Sie sich tatsächlich trennen möchten.
Eine Marktprognose kann keine persönliche Entscheidung ersetzen.
Nicht zwingend. Sie können jedes Stück einzeln betrachten und selbst entscheiden, was Sie verkaufen oder behalten möchten.
Ja, der Kurs kann steigen. Er kann jedoch ebenso fallen oder über längere Zeit ähnlich bleiben. Eine zuverlässige kurzfristige Prognose ist nicht möglich.
Nein. Ein Teilverkauf kann ein Mittelweg sein, sollte aber zu Ihren Zielen passen. Zusammengehörige Sets oder Sammlungen sollten nicht vorschnell getrennt werden.
Nein. Sie erhalten zunächst ein persönliches Angebot und entscheiden anschließend selbst.
Ja. Auch einzelne oder kleinere Gegenstände können zur persönlichen Prüfung mitgebracht werden.
Da sich Edelmetallkurse verändern können, sollten Sie beim jeweiligen Angebot erfragen, wie lange dessen Berechnungsgrundlage gilt.
Wenn Sie einem persönlichen Angebot zustimmen, kann die vereinbarte Auszahlung direkt vor Ort erfolgen.
Bringen Sie Ihre Wertgegenstände während der Öffnungszeiten ins Goldhaus Duisburg-Walsum. Nach der persönlichen Bewertung entscheiden Sie selbst, ob und welche Stücke Sie verkaufen möchten.