Mit dieser Checkliste kontrollieren Sie Anbieter, Bewertung und Verkaufsunterlagen, bevor Sie Gold, Zahngold, Silber oder Uhren übergeben.
Beim Verkauf von Gold und anderen Wertgegenständen geht es häufig um erhebliche materielle und persönliche Werte. Gleichzeitig besitzen viele Verkäufer wenig Erfahrung mit Legierungen, Gewichtsermittlung und Ankaufspreisen.
Eine strukturierte Prüfung hilft Ihnen, Warnzeichen frühzeitig zu erkennen und erst dann zu verkaufen, wenn der Ablauf und das Angebot nachvollziehbar sind.
Ein einzelnes Merkmal beweist nicht automatisch eine Täuschung. Mehrere Warnzeichen sollten jedoch Anlass sein, den Verkauf abzubrechen.
Es gibt keine überprüfbare Geschäftsanschrift, keine vollständigen Kontaktdaten oder widersprüchliche Angaben zum Anbieter.
Gewicht, Legierung und weitere Berechnungsgrundlagen werden nicht erklärt oder lediglich pauschal behauptet.
Bearbeitungs-, Analyse-, Transport- oder andere Kosten werden erst nachträglich genannt.
Das Angebot soll angeblich nur sofort gelten und Sie werden von einem Vergleich oder weiteren Fragen abgehalten.
Ein besonders hoher Betrag wird versprochen, obwohl Ihre Gegenstände noch nicht persönlich geprüft wurden.
Der Anbieter möchte weder übergebene Gegenstände noch Verkauf und Auszahlung schriftlich bestätigen.
Nein. Ein Hausbesuch ist nicht grundsätzlich unseriös. Besondere Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Anbieter ausschließlich mobil tätig ist und keine überprüfbaren Geschäfts- oder Kontaktdaten nennt.
Vor einem Besuch sollten Identität, Unternehmen, Ablauf und Ihre Möglichkeit zur Ablehnung eindeutig geklärt sein.
Bei einer Materialbewertung sollten Sie verstehen können, welche Werte verwendet wurden.
Das für die Bewertung relevante Gewicht sollte nachvollziehbar ermittelt und gezeigt werden.
Die festgestellte Legierung sollte erklärt und nicht nur aus einer Punze ungeprüft übernommen werden.
Sie sollten erkennen können, wie aus Material, Gewicht und weiteren Merkmalen das Angebot entsteht.
Nein. Der veröffentlichte Edelmetallkurs, ein rechnerischer Materialwert und ein konkretes Ankaufsangebot sind unterschiedliche Größen.
Für ein persönliches Angebot müssen unter anderem Feingehalt, relevantes Gewicht, Fremdmaterialien und die Bedingungen des jeweiligen Ankäufers berücksichtigt werden.
Nein. Auch online gibt es seriöse und nachvollziehbar arbeitende Anbieter. Der Versand schafft jedoch zusätzliche Fragen zu Versicherung, Dokumentation, Bearbeitungszeit und Rücksendung.
Wer diese Versandstrecke vermeiden möchte, kann die Wertgegenstände persönlich bei einem lokalen Anbieter vorlegen.
Bei gewöhnlichem Alt- oder Bruchgold steht häufig der Materialwert im Vordergrund. Besondere Schmuckstücke, Münzen und Luxusuhren können jedoch zusätzliche Wertmerkmale besitzen.
Vor der endgültigen Übergabe sollten Angebot, Gegenstände und Auszahlung eindeutig feststehen.
Kontrollieren Sie den genannten Auszahlungsbetrag und lassen Sie offene Fragen klären.
Achten Sie darauf, welche Gegenstände tatsächlich verkauft und übergeben werden.
Lassen Sie sich Verkauf und vereinbarte Auszahlung nachvollziehbar dokumentieren.
Ein lokaler Standort ermöglicht die persönliche Übergabe ohne Versand und eine direkte Besprechung des Angebots. Er erleichtert außerdem die spätere Erreichbarkeit.
Ein Ladenlokal allein garantiert jedoch weder das beste Angebot noch einen vollständig risikofreien Verkauf.
Zahngold kann zur persönlichen Prüfung vorgelegt werden. Zusammensetzung, verwertbare Materialmenge und Angebot sollten nachvollziehbar erläutert werden.
Nein. Prüfen Sie jedoch vorher sorgfältig Identität, Unternehmen, Ablauf und Ihre Möglichkeit, das Angebot ohne Druck abzulehnen.
Nein. Prüfen Sie jedoch Versandversicherung, Dokumentation, Rücksendebedingungen und vollständige Anbieterinformationen.
Gewicht, Feingehalt, weitere relevante Merkmale und mögliche Abzüge werden verständlich erläutert.
Nein. Sie erhalten zunächst ein Angebot und entscheiden anschließend selbst.
Bei Unsicherheit oder höherwertigen Gegenständen kann ein Vergleich sinnvoll sein. Achten Sie auf vergleichbare Bewertungsgrundlagen.
Wenn Sie einem persönlichen Angebot zustimmen, kann die vereinbarte Auszahlung direkt vor Ort erfolgen.
Bringen Sie Gold, Zahngold, Schmuck, Silber oder Uhren während der Öffnungszeiten ins Goldhaus Duisburg-Walsum und entscheiden Sie anschließend selbst.