Wann ausschließlich der Edelmetallwert zählt und wann Marke, Zustand, Verarbeitung oder Sammlerinteresse den Wert eines Schmuckstücks erhöhen können.
Viele Schmuckstücke waren beim ursprünglichen Kauf teuer oder besitzen eine besondere persönliche Bedeutung. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch ein entsprechend hoher Ankaufspreis.
Entscheidend ist zunächst, ob das Stück ausschließlich nach seinem Edelmetallwert oder zusätzlich als tragbarer Schmuck, Markenstück, Antiquität oder Sammlerobjekt bewertet werden kann.
Als Altgold werden Gegenstände aus Gold bezeichnet, die nicht mehr verwendet oder getragen werden und überwiegend aufgrund ihres Materialwerts verkauft werden sollen.
Alt bedeutet dabei nicht wertlos. Entscheidend ist der enthaltene und verwertbare Edelmetallanteil.
Wenn kein eigener Wiederverkaufs-, Marken- oder Sammlerwert festgestellt wird, kann ein Schmuckstück nach seinem Edelmetallwert bewertet werden.
Bei tragbarem, hochwertigem oder besonderem Schmuck können weitere Merkmale relevant sein. Dazu gehören beispielsweise Hersteller, Modell, Alter, Zustand, Seltenheit, Verarbeitung und Besatz.
Vor einer reinen Materialbewertung sollte daher geprüft werden, ob das Stück einen eigenständigen Schmuck- oder Sammlerwert besitzen könnte.
Die richtige Einordnung verhindert, dass besondere Stücke vorschnell ausschließlich nach Gewicht bewertet werden.
Gewicht, Feingehalt und der berücksichtigte Edelmetallkurs bilden die wesentliche Berechnungsgrundlage.
Neben dem Material können Hersteller, Seltenheit, Verarbeitung, Zustand und Nachfrage berücksichtigt werden.
| Merkmal | Altgold/Schmelzgold | Besonderer Schmuck |
|---|---|---|
| Gewicht | Wesentliche Grundlage | Kann ebenfalls relevant sein |
| Feingehalt | Wesentliche Grundlage | Teil der Gesamtbewertung |
| Zustand | Für den reinen Materialwert meist nachrangig | Kann den Wiederverkaufswert deutlich beeinflussen |
| Marke | Für den Materialwert nicht entscheidend | Kann einen erheblichen Mehrwert begründen |
| Design | Für den Materialwert nicht entscheidend | Kann bei gefragten Stücken relevant sein |
| Seltenheit | Normalerweise ohne Bedeutung | Kann Sammler- oder Handelswert erhöhen |
Bei einer reinen Materialbewertung verändert ein gerissener Verschluss oder eine beschädigte Form den enthaltenen Goldanteil nicht automatisch.
Bei einem möglichen Wiederverkauf als Schmuckstück kann der Zustand hingegen durchaus wichtig sein. Eine Beschädigung kann dann Reparaturkosten verursachen oder den Handelswert reduzieren.
Wenn ein Schmuckstück ausschließlich aufgrund seines Materialwerts verkauft werden soll, erhöht eine vorherige Reparatur den Goldanteil nicht. Die Reparaturkosten wären dann meist nicht sinnvoll.
Das hängt von der vorgesehenen Bewertung ab. Bei Marken-, Designer- oder Antikschmuck kann eine fachkundige Einschätzung sinnvoll sein. Eigenständige Reparaturen oder Veränderungen können besonderen Stücken jedoch auch schaden.
Deshalb sollte zuerst geklärt werden, ob ein möglicher Schmuckwert über dem reinen Materialwert liegt.
Bei Altgold und Schmuck ohne zusätzlichen Handelswert bilden drei Faktoren die Grundlage.
Das für die Edelmetallbewertung relevante Gewicht wird ermittelt.
Die Legierung zeigt, welcher Anteil des jeweiligen Stücks tatsächlich aus Gold besteht.
Der ermittelte Edelmetallanteil wird anhand des jeweils relevanten Kurses bewertet.
Ein Ehering, Erbstück oder Familienschmuck kann einen hohen emotionalen Wert besitzen. Dieser persönliche Wert lässt sich nicht durch eine Materialberechnung abbilden.
Sie können ein Schmuckstück zunächst prüfen und bewerten lassen. Anschließend entscheiden Sie selbst, ob der Verkauf für Sie persönlich richtig ist.
Gerade bei Erinnerungsstücken sollte diese Entscheidung ohne Zeitdruck getroffen werden.
Optik und ursprünglicher Kaufpreis allein ermöglichen keine zuverlässige Bewertung.
Eine persönliche Prüfung ermöglicht die direkte Einordnung Ihrer Schmuckstücke. Kunden aus Walsum, Hamborn, Meiderich und den weiteren Duisburger Stadtteilen können Altgold und Schmuck vor Ort vorlegen.
Die vorgelegten Stücke können einzeln betrachtet und entsprechend ihrer Eigenschaften eingeordnet werden.
Gewicht, Legierung und weitere wertrelevante Merkmale werden nachvollziehbar berücksichtigt.
Sie erhalten ein persönliches Angebot und entscheiden anschließend selbst über den Verkauf.
Nein. Bei vielen Stücken zählt hauptsächlich der Edelmetallwert. Besondere Marken-, Designer-, Antik- oder Sammlerstücke können jedoch einen zusätzlichen Wert besitzen.
Bei einer reinen Materialbewertung ist der Zustand häufig nachrangig. Soll das Stück als Schmuck weiterverkauft werden, kann eine Beschädigung den Wert jedoch beeinflussen.
Nicht ohne vorherige Einschätzung. Bei reinem Schmelzgold erhöht eine Reparatur den Materialwert nicht. Bei besonderen Stücken sollte zuerst ein möglicher Schmuckwert geprüft werden.
Der damalige Kaufpreis ist nicht automatisch mit dem heutigen Ankaufspreis vergleichbar. Darin können unter anderem Verarbeitung, Handelsspannen und damalige Marktbedingungen enthalten gewesen sein.
Ja. Sie können alle vorhandenen Stücke gemeinsam zur Prüfung mitbringen. Jedes Schmuckstück sollte dennoch entsprechend seiner eigenen Merkmale betrachtet werden.
Nein. Sie erhalten zunächst ein persönliches Angebot und entscheiden anschließend selbst, welche Stücke Sie verkaufen möchten.
Wenn Sie einem Angebot zustimmen, kann die vereinbarte Auszahlung direkt vor Ort erfolgen.
Bringen Sie beschädigten Schmuck, Altgold, einzelne Schmuckteile oder besondere Stücke während der Öffnungszeiten ins Goldhaus Duisburg-Walsum.